Schon in den ältesten Statuten steht geschrieben, was der Zweck vom Rotbach – Chörli Bühler  ist:

Art. 1

Unter dem Namen „Rotbach- Chörli Bühler“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Er ist politisch und konfessionell neutral und bezweckt die Förderung des Jodelliedes, des heimatlichen Brauchtums und die Pflege der Kameradschaft. Der Verein ist dem NOSJV bzw. EJV angeschlossen.